Pensionsbedingungen:

Der Hundehalter /-eigentümer gibt seinen Hund auf eigene Gefahr in der Hundepension ab.

Der Hundehalter /-eigentümer versichert, dass das in Pension gegebene Tier gesund ist. Weiter versichert er, dass für das Tier ein gültiger internationaler Impfpaß ausgestellt ist und es gegen Zwingerhusten und Parvovirose geimpft ist. Während des Pensionsaufenthaltes untersteht der Hund der Versorgung der Pensionsinhaberin bzw. des von ihr beauftragten Pflegepersonals.

Das in der Pension gegebene Tier unterliegt einer Betriebshaftpflicht, die nur Schäden außerhalb der Zwingeranlage (Sach- und Personenschäden) deckt.

Eine Haftung der Pensionsinhaberin für vom Tier verursachte Schäden an mitgebrachten Sachen, wie Körbe, Decken, Näpfe, Spielzeug, Leinen und Hundehalsbänder etc. ist ausgeschlossen.

Soll eine vereinbarte Pensionszeit verlängert werden, so ist dieses rechtzeitig bekannt zu geben.

Wird die vereinbarte Pensionszeit, aus welchen Gründen auch immer, vorzeitig beendet, so ist der volle Pensionspreis zu entrichten.

Wird der Hund zum Ende der vereinbarten Pensionszeit nicht pünktlich abgeholt, erfolgt eine einmalige schriftliche Aufforderung mit einer neuen Fristsetzung. Sobald diese angegebene Frist abgelaufen ist, ist die Pensionsinhaberin berechtigt, den Hund in ein Tierheim ihrer Wahl zu übergeben.

Der Hundehalter /-eigentümer hat den vereinbarten Pensionspreis auch für die Zeit nach Ablauf der Pensionszeit zu zahlen, solange sich der Hund in der Obhut der Pension befindet.

Im Pensionspreis sind nicht enthalten:

Abholungs- und Rückführungskosten, Haar-, Augen-, Ohrenpflege sowie Krallenschneiden.

Unkastrierte Hunde sind uns auch willkommen. Läufige Hündinnen werden nur nach Vereinbarung aufgenommen. Für ungewollte Deckakte übernimmt die Pension keine Haftung!

Anfallende Tierarztkosten sind vom Hundehalter /-eigentümer gesondert bzw. direkt an den behandelnden Tierarzt zu zahlen.

Für die Sicherstellung eines Pensionsplatzes ist eine Anzahlung von   20,00 € zu entrichten, die bei der Endabrechnung vergütet wird. Bei Nichtinanspruchnahme verfällt der Betrag.